Skip to main content
(Quelle: Michael Wittig)

Corona, Grundschüler & Geldwäsche

Viele Themen, viele Gesetze: Bundestag gibt Vollgas

In der neuen Sitzungswoche ist wieder viel los im Bundestag: Es geht u.a. um Corona-Maßnahmen, die Ganztagsbetreuung von Grundschülern und den Kampf gegen Geldwäsche. Hier kommt die Übersicht:

Corona-Schutzmaßnahmen

Der Bundestag will am Mittwoch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz verabschieden. Darin werden Maßnahmen aufgelistet, die von den Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden können. Dies reicht von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen über Abstandsgebote und Maskenpflicht bis zur Schließung von Gaststätten und der generellen Absage von Veranstaltungen. Schutzmaßnahmen können regional und gestaffelt bei Überschreitung der Schwellenwerte von 35 oder 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen verhängt werden. 
Darüber hinaus geht es in dem Gesetz um die Entschädigung von Verdienstausfällen von Eltern, deren Kinder entweder in häuslicher Quarantäne bleiben müssen oder wegen Schulschließungen nicht zur Schule gehen können. 

Milliarden für die Ganztagsbetreuung

Die Schulzeit endet für Grundschüler meist in der Mittagszeit – aber dann sind viele Eltern noch immer in der Arbeit. Nach dem raschen Ausbau der Kita-Betreuung in den vergangenen Jahren ist der nächste logische Schritt also die Förderung der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Und diesen Schritt unternimmt der Bundestag, wenn er das „Ganztagsfinanzierungsgesetz“ beschließt.
Denn in diesem Gesetz geht es um die Förderung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschüler. Dafür hatte der Bund ursprünglich vorgesehen, die Länder mit 2 Milliarden Euro zu unterstützen. Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets wurde jedoch entschieden, den Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln zu fördern: Diese zusätzlichen Gelder in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro wurden mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz zur Finanzierung der Corona-Hilfsmaßnahmen bereitgestellt. Dafür wird mit dem Gesetz ein Sondervermögen errichtet.

Geldwäsche den Riegel vorschieben

Jeder, der schon mal eine Folge „4 Blocks“ gesehen hat, weiß, wie’s geht: Durch Geldwäsche wollen Straftäter ihre kriminellen Profite verschleiern und schmutziges Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“, das der Bundestag nächste Woche berät, soll die Strafverfolgung bei diesem Verbrechen deutlich effektiver gemacht werden. Denn jeder Ermittler weiß: Kriminelle muss man dort treffen, wo es weh tut – beim Geld. 
Das neue Gesetz sieht vor, dass der Nachweis von Geldwäsche künftig wesentlich einfacher sein wird. Es soll künftig nicht mehr darauf ankommen, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten stammen. Entscheidend wird nur noch sein, dass ein Vermögenswert durch irgendeine Straftat erlangt wurde, ganz gleich ob durch Drogenhandel, Schutzgelderpressung oder Menschenhandel. Das wird es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen.