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(Quelle: picture alliance/dpa)

Landmaschinen werden von der Maut befreit

Kulanzregelung vermeidet unnötige Bürokratie

Das Bundesfernstraßenmautgesetz soll geändert werden, sodass land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ab dem kommenden Jahr von der Maut befreit werden, auch wenn sie über 40 km/h fahren können. Heute hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer klargestellt, dass es bis zur Gesetzesänderung eine Kulanzregelung geben wird. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann und der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, Alois Gerig:    

Albert Stegemann: „Dank der gemeinsamen Bemühungen der Länder und unserer Fraktion ist eine unbürokratische Lösung in der Mautdebatte in Sicht. Wir begrüßen daher die Initiative im Bundesrat zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, um land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von der Maut zu befreien. Die Land- und Forstwirtschaft mit der Maut zu belasten wäre unverhältnismäßig, da ihre Fahrzeuge und Maschinen zur Feld- und Waldarbeit eingesetzt werden und nur gelegentlich auf Bundesstraßen unterwegs sind.“

Alois Gerig: „Unser Dank gilt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Er hat klargestellt, dass bis zum Inkrafttreten der Mautbefreiung voraussichtlich zum 1. Januar 2019, eine pragmatische Kulanzregelung gelten wird. Anderenfalls hätten land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge für eine Übergangsphase bis Jahresende mit Geräten zur Mauterfassung ausgerüstet werden müssen. Ein enormer Aufwand. Wir freuen uns, dass Bundesminister Scheuer unseren Argumenten gefolgt ist und einem unbürokratischen Weg zugestimmt hat.“